Gutachten, Beratung, Gefährdungsanalyse


Eigenüberwachung von Anlagen gemäß 4.BImSchV
im Rahmen der "Verwaltungsreform 21" in Bayern



  • Was ist die "Verwaltungsreform 21"

  • Beratung zur Eigenüberwachung von Anlagen gemäß 4. BImSchV

  • Erstmalige und wiederkehrende Anlagenüberwachung

  • Durchführung der Prüfungen und Erstellung von Gutachten und Protokollen

  • Durchführung von Emissionsmessungen





Was ist die "Verwaltungsreform 21" ?

Das Konzept dieser umfassenden Verwaltungsreform ist eine teilweise Privatisierung ehemals behördlicher Überwachungsaufgaben im Bereich des Immissionsschutzes - wobei die Initiative vom Bayerischen Staatsministerium mit einem Beschluss vom 10. November 2006 ausgeht - mit dem Ziel die Eigenüberwachung zu stärken. Dabei soll die Einhaltung der Auflagen, die für den Betreiber durch das BImSchG und den nachgeschalteten Rechtsvorschriften bestehen, überprüft werden. Ausdrücklich ausgenommen ist die Überwachung nach der Störfall-Verordnung (12.BImSchV).
Mit dieser Vorgehensweise soll die Übereinstimmung des Betriebs der bestehenden Anlagen mit dem Genehmigungszustand sichergestellt werden.
Zugelassen für die Aufgabe sind Messstellen nach §26 BImSchG (wie chemlab) oder Sachverständige nach §29 BImSchG. Diese dokumentieren der zuständigen Überwachungsbehörde in einem Bericht den vor Ort überprüften "Ist"-Zustand der genehmigungspflichtigen Anlagen.

Was bietet die chemlab GmbH als Messstelle nach §26 BImSchG ?

Die chemlab GmbH hat sich als staatlich notifizierte Messtelle nach §26 BImSchG darauf spezialisiert die o.g. Überwachungsaufgabe für industrielle und kommunale Betreiber durchzuführen. Zum Leitungsumfang zählen folgende Punkte:

  • systematische Sichtung und Erfassung der Genehmigungsunterlagen (Antrag, Bescheide, Anzeigen gemäß §15, Baugenehmigungen ...)
  • Prüfung von Fristen für Messungen, Auflagen und Sanierungsmaßnahmen bei Altanlagen usw.
  • vor-Ort-Überprüfung der Anlage
  • Prüfung des Betriebsablaufs / -zustandes zum Vergleich mit genehmigten Verfahren (Einsichtnahme von Produktionsstätten, ..)

Wir bieten die Durchführung der Erstüberwachung und der wiederkehrenden Anlagenüberwachung an und leisten eine umfassende Beratung sowie Vermittlung bei der zuständigen Behörde bei Fragen der Abwicklung und Umfang der Prüfungen.


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