Emissionsmessungen


 Chemischreinigungen

 Vorbereitung auf die 2. BImSchV-Prüfung

  • Die Prüfung soll laut § 12. Absatz 3. der 2. BImSchV immer im selben Monat stattfinden, man kann sich somit frühzeitig um einen Wartungstermin beim zuständigen Servicetechniker kümmern.
  • Die Flusenbildung in der Maschine (Trommelrückwand, Trommeltüre, Nadelfänger, Flusenfilter, Heiz- und Kühlregister, umluftführende Rohre, Messanschlüsse) sollte zeitnah beseitigt werden.
  • Je nach Aktivkohlemenge und Anlagenauslastung sollte die Aktivkohle in gewissen Abständen erneuert werden (2-10 Jahre).
  • Um die volle Einsatzfähigkeit der Aktivkohle zu gewährleisten muß die letzte Regeneration mindestens 5 Chargen vor der Messcharge durchgeführt worden sein, gilt nicht für BÖWE-Anlagen der P 5xx-Familie.
  • Bei offenen Anlagen mit Direktdampf-Regeneration ist darauf zu achten das die Aktivkohle vor den Messungen getrocknet wird.
  • Für den reibungslosen Ablauf der Ãœberprüfung sollten alle Messstellen (Konzentrationsbestimmung möglichst parallel zum anlageneigenen Messgerät; Luftwechselrate im Umluftrohr zwischen Aktivkohleanlage und Reinigungstrommel, Warentemperatur in der Reinigungstrommel) gut zugänglich sein.
  • Für den Messaufbau wird eine freie Stellfläche von ca. 1 m², sowie ein 220 V-Anschluss im Bereich der Messstellen benötigt.
  • Die Messung muß bei hoher Anlagenauslastung durchgeführt werden, d.h. ≥ 80 Vol %.
  • Bei deutlich verlängerten Chargenzeiten, Messgerätestörungen, Kälteanlagenstörungen / heißem Reinigungsgut, sowie erhöhtem Kontaktwasseranfall sollte umgehend der zuständigen Servicetechniker kontaktiert werden.

Für die Freiwillige Selbstüberwachung nach MURL-Erlass werden noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Messbericht der letzten Überprüfung 2. BImSchV
  • Betriebstagebuch mit erfassten Betriebsstunden, Reinigungschargen, Kontaktwassermengen, Wartungsarbeiten, Reparaturen
  • Menge an nachgefülltem Perchlorethen im vorangegangen Kalenderjahr
  • Entsorgungsnachweise (Schlamm/Aktivkohle/Kontaktwasser) von vorangegangenen Kalenderjahren
  • Unterlagen über durchgeführte diffusionsbegrenzende Massnahmen
  • Indirekteinleitergenehmigung bei Einleitung des aufbereiteten Kontaktwassers in die öffentliche Kanalisation
  • Kontaktwasseranalysenergebnisse die nicht älter als 6 Monate sind, ansonsten muß eine Beprobung und Analyse durch die chemlab GmbH erfolgen.
  • Ergebnis der technischen Kontaktwasseranlagenprüfung durch eine geeignete fachkundige Stelle oder Person. Diese muß alle 5 Jahre durchgeführt werden, kann jedoch in der Regel auch vom Reinigungsmaschinen-Techniker bei einer Wartung vor Ort erledigt werden.



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